Ersatzzustellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Udo (U) wird in Anwesenheit am 01.07. verurteilt. U legt form- und fristgerecht Revision ein. Am 14.07. wird das Urteil in den Briefkasten seiner Wohnung eingeworfen. U selbst sitzt zu diesem Zeitpunkt bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft.
Diesen Fall lösen 83,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ersatzzustellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zustellung des Urteils kann nur unmittelbar gegenüber U wirksam vorgenommen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten könnte nach § 180 S. 1 ZPO wirksam sein.
Ja, in der Tat!
3. Da U vor seiner Inhaftierung in der Wohnung wohnte, konnte das Urteil nach § 180 S. 1 ZPO durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt werden.
Nein!
4. Durch die Zustellung am 14.07. wurde die Revisionsbegründungsfrist in Gang gesetzt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!