Akt der Judikative
20. Mai 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Klatschzeitschrift K publiziert Fotos der Prominenten P, welche diese beim nackten Sonnenbaden auf ihrem Privatgrundstück zeigen. Die von P erhobene Klage auf Unterlassung der Verbreitung wird letztinstanzlich abgewiesen. P sieht ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht durch das Urteil nicht gewahrt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Akt der Judikative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, muss ein tauglicher Beschwerdegegenstand vorliegen (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Geeigneter Gegenstand einer (Urteils-)Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich jede gerichtliche Entscheidung.
Ja!
3. Das die Klage der P abweisende Urteil ist ein tauglicher Beschwerdegegenstand (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Isabell
9.5.2020, 12:32:18
Ich finde die Antwort der vorletzten Frage passt nicht mit dem Text zusammen.

Eigentum verpflichtet 🏔️
16.7.2020, 14:15:26
Was meinst du genau?
Jone
22.7.2022, 19:35:02
„..grundsätzlich jede gerichtliche Entscheidung“ - das wird in der Erklärung eingeschränkt.. hat mich auch etwas irritiert🤔
Christian
18.5.2020, 07:48:56
Sehe ich genauso.

Гизтохоп
11.9.2020, 22:32:38
Schön

ri
18.7.2021, 03:54:23
Merke: - Gesetz, das schützendes Gesetz aufhebt = Unterlassen der Legislative - klageabweisendes Urteil bei Berufen des Klägers auf GR auch Unterlassen (der Judikative) = Verletzung Handlungspflicht nötig

styx 🦦
19.3.2024, 08:13:07
Liebes Jurafuchs-Team, mir fehlen iRd VB noch ein bisschen die Probleme zum Subsidiaritätsgrundsatz, gerade weil viele auch die Rechtswegerschöpfung davon nicht klar trennen können. Beispielsweise könnte man eine Zuordnungsaufgabe zur Unterscheidung von formeller und materieller Subsidiarität hinzufügen. Auch würde ich mich über kurze Fälle zu den typischen Fallgruppen (einstweiliger Rechtsschutz, Rechtssatz-VB, Gehörsrüge) freuen. In diesem konkreten Fall böte sich zB eine Frage dazu an, wie es wäre, wenn das Hauptsacheverfahren noch nicht durchlaufen wurde, sondern bisher nur der einstweilige Rechtsschutz (soweit ich weiß, ist hier entscheidend, ob das Hauptsacheverfahren noch eine hinreichende Möglichkeit bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen). Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn dazu noch etwas kommt. Liebe Grüße

Wendelin Neubert
1.7.2024, 11:23:35
Danke für Deinen super Vorschlag, @[kerberos](227264)! Wir be- und überarbeiten den Kurs Verfassungsprozessrecht aktuell komplett und werden in diesem Zusammenhang auch Inhalte zur Subsidiarität hinzufügen. Wir bitte nur noch um ein bisschen Geduld! Herzliche Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
ehemalige:r Nutzer:in
14.11.2024, 20:06:52
Kann ein klageabweisendes Urteil als moderner Eingriff durch Unterlassen angesehen werden, da die Finalität für einen klassischen Eingriff fehlt?
SM2206
8.2.2025, 03:23:46
Eingriffe sind nach der wohl h.M. auf Handeln des Staates beschränkt. Du müsstest also in der
Begründetheitder Verfassungs
beschwerde in Fällen wie diesem hier die Grundrechtsverletzung als Schutzpflichtverletzung prüfen. Finde ich selber extrem unglücklich, v.a. wenn eine Urteilsverfassungs
beschwerde vorliegt. Diesbezüglich findet man kaum anständige Aufbauschemata und auch Klausurlösungen sind rar gesät und bauen oft auch unterschiedlich auf. Ich meine mich aber zu erinnern, in einem JuS-Beitrag über die
mittelbare Drittwirkung von Grundrechtengelesen zu haben, dass es auch vertretbar sei, hier einen Eingriff anzunehmen und normal aufzubauen. Dann müsste man aber zumindest was dazu schreiben, etwa in der Art, dass es beim modernen Eingriffsbegriff nicht auf die Handlungsqualität der staatlichen Maßnahme ankommt, sondern auf die Wirkung. Ist man ehrlich, passt das natürlich nicht so wirklich. Der Eingriff ist auf die Grundrechtsfunktion Abwehrrecht zugeschnitten. Es geht also darum, dass der Staat unterlässt oder beseitigt. Ein Unterlassen kann man aber schlecht unterlassen oder beseitigen. Gibt das Gericht der Klage statt und erhebt der Beklagte dann Verfassungs
beschwerde, ist zwar auch wieder fraglich, ob ein Eingriff vorliegt. Hier könnte man nämlich, spielt der Fall im Privatrecht, sagen, dass das Gericht nur die privatrechtliche Rechtslage feststellt. Mit der Argumentation läge dann wieder ein Unterlassen vor. Man kann aber auch darauf abstellen, dass das Gericht dem Beklagten eine Duldungspflicht auferlegt. Damit wäre man dann wieder im Handeln, also im Eingriff.
Findet Nemo Tenetur
11.3.2025, 18:48:43
Kommt es bei dem Akt durch Unterlassen darauf an, ob es ein Zivilgericht oder ein anderes Gericht ist? Wenn
Beschwerdegegenstand zB ein letztinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts ist, das eine belastende Entscheidung der Verwaltung bestätigt, dann ist das auch ein Akt der Judikative durch Unterlassen, weil auch das VerwGericht eine Schutzpflicht hat, den Bürger vor Verletzungen durch die Verwaltung zu schützen? Oder prüft man dann eigentlich eher einen Akt der Exekutive ?