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Strafrecht AT | Vorsatz | Das Wissen um die Tatbestandsverwirklichung, § 16 Abs. 1 S. 1 StGB (Sprengung eines Hauses)
Sachverhalt
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S, der nicht gut sehen kann, geht auf die Jagd. Als es im Gebüsch raschelt und sich etwas Schwarzes bewegt, nimmt er an, ein Wildschwein vor sich zu haben und drückt ab. In Wirklichkeit handelt es sich aber um seinen Jägerkollegen J, der tödlich getroffen zusammenbricht.
Fall zum Sachgedanklichen Mitbewusstsein als ständig verfügbares Begleitwissen | Jurafuchs
Um sich wegen einer Vorsatztat strafbar zu machen, muss der Täter den gesetzlichen Tatbestand eines Strafgesetzes willentlich und in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale verwirklichen (=Vorsatz). Der vorliegende Fall befasst sich nun mit der Frage, welche Anforderungen an die „Kenntnis“ des Täters im Hinblick auf die konkreten Tatumstände zu stellen sind.