Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Grundfall: Leistung an Erfüllung statt
Grundfall: Leistung an Erfüllung statt
19. Juli 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (34.081 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. Stattdessen gibt B der A ihren goldenen Siegelring (Wert: €4000). A erwidert, jetzt seien sie quitt.
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