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Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber Normenkontrollantrag
Sachverhalt
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Ausnahme der Subsidiarität der Feststellungsklage bei Fehlen einer Normenkontrollantragsmöglichkeit (Berlin/Hamburg)
Nach einer neuen Verordnung in Hamburg (H) dürfen Katzen nur noch frei draußen rumlaufen, wenn sie sterilisiert sind. Tierliebhaberin Tina (T) ist empört. Sie will feststellen lassen, dass H so eine Verordnung nicht erlassen durfte.
Ausnahmen vom Subsidiaritätsgrundsatz bei der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 S. 2 VwGO)
A besitzt illegal Waffen. Polizeibehörde P fordert A auf, diese bei der Behörde abzugeben. Nachdem der Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist, brennt As Haus ab. Die Waffen werden vollständig vernichtet. A will gerichtlich gegen den Verwaltungsakt vorgehen.