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Rücktritt vom unbeendeten Versuch

21. März 2026

8 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen im Wert von €50.000 stehlen. Als er in der Wohnung ist, besinnt er sich eines Besseren und bringt das bei sich geführte Messer zurück in sein Auto. Als er wieder in die Wohnung möchte, ist das Fenster auf einmal verschlossen.

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T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch dasselbe Fenster einzubrechen, welches er bereits einen Spalt geöffnet hat.

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Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch die Tür einzubrechen.

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