Unrechtseinsicht 10
27. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Managerin T schlägt mit ihrem Hammer auf ihren Sekretär S ein. Sie kennt die Strafbarkeit der Körperverletzung, aber geht nicht davon aus, dass die Benutzung eines Hammers die Tat schlimmer macht.
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