Verkehrsrichtiges Verhalten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O steht in einem ICE der Deutschen Bahn (DB). Als Bahnführerin B losfährt, stürzt O bei der Anfahrt und bricht sich den Arm. Das Fahrverhalten der B war ordnungsgemäß, was die DB auch dem O nachweist.
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Einordnung des Falls
Verkehrsrichtiges Verhalten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O kann von B Schadensersatz für seine Körperverletzung verlangen (§ 823 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. B ist Verrichtungsgehilfin der DB, sodass hinsichtlich der DB eine Haftung nach § 831 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.
Ja!
3. Für die "unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen" im Rahmen von § 831 Abs. 1 S. 1 BGB ist Verschulden erforderlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. B hat als Verrichtungsgehilfin eine widerrechtliche unerlaubte Handlung begangen (§ 823 Abs. 1 BGB) .
Ja, in der Tat!
5. Die Schädigung durch B erfolgte "in Ausführung der Verrichtung" (§ 831 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
6. Die DB haftet für die widerrechtliche Schädigung durch ihre Verrichtungsgehilfin, wenn sie sich nicht exkulpieren kann.
Genau, so ist das!
7. Die DB kann sich hinsichtlich ihres Verschuldens exkulpieren.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Die DB kann sich hinsichtlich der Kausalität ihrer Pflichtverletzung exkulpieren.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel
28.1.2021, 21:17:54
Könnt ihr erklären, warum das ordnungsgemäße Fahren des B widerrechtlich war? Was spricht gegen die L
ehredes BGH von verkehrsrichtigen Verhalten?
t o m m y
28.1.2021, 21:37:03
beim verschulden geht es ja bei der fahrlässigkeit um das ausserachtlassens der im verkehr erforderlichen sorgfalt, also um nicht sorgfaltsgemäßes verhalten. das spiegelbild ist das ordnungsgemäße verhalten, also fehlende fahrlässigkeit. auf der ebene der rechtfertigung hat das deshalb nichts zu suchen, sonst müsstest du ja immer schon die fahrlässigkeit als objektive rechtswidrigkeit prüfen. rechtswidrig war das verhalten mangels rechtfertigungsgrundes (erfolgsunrecht!). das verkehrsrichtige verhalten war vor gefühlt 100 jahren ein kunstgriff des bgh, um dieser dogmatik (sorgfaltsgemäßes verhalten = verschuldensfrage) im einzelfall auszuweichen.
t o m m y
28.1.2021, 21:40:13
diesen kunstgriff hat der bgh nur bei 831 bemüht (bei 823 hat er schon immer das 'verkehrsrichtige verhalten' beim verschulden geprüft), weil es unbillig erscheint, dass der geschäftsherr haftet, obwohl sein gehilfe erwiesenermaßen gar nichts falsch gemacht hat. das verschulden des verrichtungsgehilfen setzt 831 aber nicht voraus... also hat der bgh es einfach schwupps in der rechtswidrigkeit geprüft. das ist aber heutzutage geschichte...
Daniel
28.1.2021, 21:52:32
Danke! Wäre cool, eine entsprechende Erklärung auch im Fall eingebaut zu haben
smend20
19.3.2021, 19:32:36
Handelt es sich hier vorliegend nicht um eine mittelbare Rechtsgutsverletzung und müsste - mangels ersichtlicher Verletzung einer Verhaltenspflicht durch B - somit nicht bereits der haftungsbegründende Tatbestand des 823 I ausgeschlossen sein?
Lukas_Mengestu
4.1.2022, 18:08:17
Hallo smend20, durch die Anfahrt und den damit verbundenen Ruck hat B unmittelbar auf O eingewirkt und diesen zum stürzen gebracht. Ein Rückgriff auf die Verkehrspflicht scheidet hier insoweit aus. Die Haftung nach § 823 I BGB scheitert indes am Verschulden des B. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
30.5.2023, 07:44:38
Bei der Frage der Exkulpation passen Frage und Antwort nicht richtig zusammen. Die Frage war, ob sich die DB exkulpieren "kann". Natürlich kann sie, denn die Auswahl, die Überwachung der Lokführerin und die Ausstattung mit dem richtigen Arbeitsumfeld wird einem vorgegebenen System folgen. In der Antwort heißt es dann, dass die DB sich tatsächlich nicht entlastet hat. Das ist aber etwas anderes.
Johannes Nebe
30.5.2023, 07:47:49
Mir fällt auf, dass nach dem Update der App im Anschluss an die Antwort nicht mehr angezeigt wird, ob die Frage mit "stimmt" oder "stimmt nicht" zu beantworten war. Das Studium des Maßstabes, der Subsumtion und der Vertiefung kann manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dabei wäre es eine Hilfe, wenn die richtige Antwort wie früher angezeigt werden würde.
Nora Mommsen
31.5.2023, 13:06:16
Hallo Johannes, danke für das Feedback. Wir haben es schon auf dem Schirm und sind mit unserem Entwickler dran, das zu ändern. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team