Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 831 BGB

Dezentralisierter Entlastungsbeweis und Organisationsverschulden

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Dezentralisierter Entlastungsbeweis und Organisationsverschulden

1. April 2026

16 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Für Kauffrau K arbeitet der Betriebsleiter B, den K sorgfältig ausgewählt hat und fortlaufend überwacht. Als bei einem Bauprojekt der Baggerführer krankheitsbedingt ausfällt, setzt der für die Auswahl zuständige B mangels anderslautender Anweisung den jungen und völlig unerfahrenen J ein, der fahrlässig die Wand des angrenzenden Hauses des H einreißt.

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