Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Unbefugte Datenverwendung bei manipulierter/gefälschter Girokarte
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Unbefugte Datenverwendung bei manipulierter/gefälschter Girokarte
9. April 2026
10 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T manipuliert einen Geldautomaten, um die Daten der Girokarten auszulesen, die dort verwendet werden (Skimming). Mithilfe eines ausgespähten Datensatzes erstellt T eine Kopie von Os Girokarte. Damit hebt sie von Os Konto €2.000 ab.
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