Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
EC Karte am Bankautomat (gestohlene Karte) (+)
EC Karte am Bankautomat (gestohlene Karte) (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A entwendet unbemerkt die EC-Karte des B und den Notizzettel mit der PIN. Damit hebt er am Bankautomaten €100 ab. Danach will er die EC-Karte in den nächsten Mülleimer entsorgen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
EC Karte am Bankautomat (gestohlene Karte) (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wann Daten unbefugt verwendet werden (§ 263a Abs. 1 Alt. 3 StGB), ist umstritten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der computerspezifischen Auslegung hat A unbefugt Daten verwendet.
Nein!
3. Nach der subjektiven Auslegung hat A unbefugt Daten verwendet.
Genau, so ist das!
4. Nach der betrugsäquivalenten Auslegung hat A unbefugt Daten verwendet.
Ja, in der Tat!
5. Bedarf es vorliegend eines Streitentscheides?
Ja!
6. A ist auch wegen Diebstahls strafbar (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
7. A wird auch wegen Unterschlagung bestraft (§ 246 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.