Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Stiche mit Schraubendreher
Stiche mit Schraubendreher
16. April 2025
4,7 ★ (7.821 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O haben einen heftigen Streit. T will den Streit endgültig beenden und begibt sich daher zu O und sticht ihm mit einem sieben Zentimeter langen Schraubenzieher zweimal in die Brust. Da O sich verteidigt, erleidet er nur leichte Verletzungen.
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Einordnung des Falls
Stiche mit Schraubendreher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem er O mit dem Schraubendreher in die Brust stieß (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die Körperverletzung an O „mittels eines anderen gefährlichen Werkzeuges“ begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja!
3. Hat T die Körperverletzung nach h.M. auch „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)?
Ja, in der Tat!
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