Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Wohnungsdurchsuchung (§§ 758ff. ZPO)
Wohnungsdurchsuchung (§§ 758ff. ZPO)
19. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Gerichtsvollzieher Z durchsucht mit Einwilligung des S dessen Wohnung, um im Auftrag des G zu vollstrecken. Als WG-Mitbewohner D hinzukommt, verlangt S, dass Z die Wohnung verlässt. Auf dem Weg zur Tür öffnet Z noch eine Schublade und pfändet eine darin befindliche Uhr.
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