Rücktritt beendeter Versuch Grundlagen 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lauert vor der Wohnungstür von O. Er möchte in die Wohnung rennen und O dabei unmittelbar erschießen. T tritt die Wohnungstür ein, schießt O in die Brust und bereut sofort seine Tat. Daraufhin ruft er einen Rettungswagen, sodass O überlebt.
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Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch Grundlagen 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es lag ein beendeter Versuch vor.
Ja, in der Tat!
3. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
4. T hat die Tatvollendung freiwillig verhindert.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
8.5.2023, 16:57:50
Der Maßstab für die Freiwilligkeit passt nicht ganz zur Situation des beendeten Versuchs. Es geht ja nicht um die Unterlassung weiterer Tatausführung und die weitere Ausführung der Tat muss er auch nicht für möglich halten, sondern er muss ja für möglich halten, dass der Erfolg eintritt, wenn er ihn nicht verhindert.