Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO

Klage aus § 826 BGB gegen ein rechtskräftiges Urteil

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Klage aus § 826 BGB gegen ein rechtskräftiges Urteil

24. März 2026

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K hat ein vollstreckbares Urteil gegen B erwirkt und will nun die Zwangsvollstreckung betreiben. B klagt auf Unterlassen der Zwangsvollstreckung, denn B hat inzwischen erfahren, K hätte sich das Urteil in grob unlauterer Weise erschlichen. Die Zeugen seien nämlich „gekauft“.

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