Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO

Klage aus § 826 BGB gegen ein rechtskräftiges Urteil

Klage aus § 826 BGB gegen ein rechtskräftiges Urteil

19. August 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K hat ein vollstreckbares Urteil gegen B erwirkt und will nun die Zwangsvollstreckung betreiben. B klagt auf Unterlassen der Zwangsvollstreckung, denn B hat inzwischen erfahren, K hätte sich das Urteil in grob unlauterer Weise erschlichen. Die Zeugen seien nämlich „gekauft“.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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