Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?
Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?
19. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Werkunternehmer W erhebt Klage gegen Besteller B auf Werklohn in Höhe von €10.000. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von €5.000, da W einen Mangel am von ihm hergestellten Werk nicht beseitigt hat. Klage und Widerklage haben vollen Erfolg.
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Einordnung des Falls
Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Zuständigkeitsstreitwert beträgt €10.000 (§ 5 Hs. 2 ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gebührenstreitwert beträgt €10.000 (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG).
Nein!
3. Von den Gerichtskosten muss W 1/3 und B 2/3 tragen (§ 92 Abs. 1 S. 1 ZPO).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Peter
9.1.2024, 18:52:55
Müsste hier die Kostengrundentscheidung nicht auf § 91 I 1 ZPO iVm. § 45 I 1 GKG gestützt werden, also § 45 I 1 GKG auch genannt werden? :-)
Entenpulli
3.5.2024, 07:00:16
Das GKG regelt nur, wer wie wie viel Gerichtskosten vorschießen muss, die Kostentragung hängt vom Obsiegen/Unterliegen ab. Das GKG ist also für Frage der Höhe der Kosten im Voraus entscheidend, nicht aber für die Verteilung dieser am Ende des Prozesses

flari0n
6.12.2024, 18:52:01
Aber dass die Unterliegensanteile hier 1/3 und 2/3 betragen, weiß man ja nur, weil man zuvor den Gebührenstreitwert gemäß § 45 I 1 GKG ermittelt hat 🤔 ich würde daher sagen, dass die Vorschrift in den Entscheidungsgründen zu den Nebenentscheidungen genannt werden sollte. Allerdings eher i.V.m. § 92 I 1 ZPO :)
Entenpulli
7.12.2024, 09:58:53
@[flari0n](207363) Ja, in die Nebenentscheidungen kommt der §
45 GKG, aber nicht in die Kosten, sondern in die Begründung der Streitwertfestsetzung. Das GKG in den Kosten zu erwähnen wäre ein Fehler, weil es hierauf bei den Kosten nur mittelbar ankommt.

flari0n
8.12.2024, 16:53:38
Das überzeugt mich 👍