
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?
Werkunternehmer W erhebt Klage gegen Besteller B auf Werklohn in Höhe von €10.000. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von €5.000, da W einen Mangel am von ihm hergestellten Werk nicht beseitigt hat. Klage und Widerklage haben vollen Erfolg.