Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Enkeltrick – Zweifel des Getäuschten an der Wahrheit der vorgetäuschten Tatsache
Enkeltrick – Zweifel des Getäuschten an der Wahrheit der vorgetäuschten Tatsache
16. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ruft bei der Rentnerin O an. Er gibt sich als ihr verschollener Enkel aus. T bittet O um €500, da er sich in Geldnöten befinde. O hat Zweifel, ob T wirklich ihr Enkel ist. Jedoch hält sie die Möglichkeit, dass T ihr Enkel ist für wahrscheinlicher und überweist ihm das Geld.
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Einordnung des Falls
Enkeltrick – Zweifel des Getäuschten an der Wahrheit der vorgetäuschten Tatsache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O über eine Tatsache getäuscht (§ 263 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach h.M. hat T bei O kausal einen Irrtum hervorgerufen, obwohl O Zweifel hatte (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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