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Notwehr als Rechtfertigung bei § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB – Diebstahlsverfolgung
Sachverhalt
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Zeitlicher Anwendungsbereich des § 315d StGB
In der Nacht zum 01.02.2016 unternehmen H und N spontan ein Autorennen entlang des Ku’damms. Beide fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit bei rotem Ampelsignal in einen Kreuzungsbereich ein. H kollidiert mit dem Pkw des W. W stirbt.
Öffentlicher Straßenverkehr als Tatbestandsmerkmal (§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB)
T gehört eine stillgelegte Kiesgrube. Dort organisiert er ein Quad-Rennen in kleinem Kreise, an dem einige Freunde teilnehmen. Am Eingang der Kiesgrube stellt er ein Schild auf: „Betreten verboten!“