Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Gattungsschuld: Zeitpunkt der Konkretisierung bei Holschuld mit Abnahmefrist
Gattungsschuld: Zeitpunkt der Konkretisierung bei Holschuld mit Abnahmefrist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trainerin T bestellt bei Verkäufer V für ihre Fußballmannschaft 10 Bälle der Marke "Goal" für insgesamt €200. Beide vereinbaren, dass T die Bälle spätestens zwei Tage später im Laden des V abholt. V stellt die Bälle bereit und benachrichtigt T darüber. Noch vor Ablauf der Frist brennt Vs Laden vollständig aus.
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Einordnung des Falls
Bei Leistungen, die nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt sind (=Gattungsschuld), schuldet der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte (§ 243 BGB). Geht die geschuldete Sache unter, so erlischt die Leistungspflicht deshalb nur, wenn der Schuldner bereits alles zur Leistung Erforderliche getan hat und der Leistungsgegenstand dadurch „konkretisiert“ wurde (§ 243 Abs. 2 BGB). Der vorliegende Fall behandelt die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Konkretisierung eintritt, wenn der Gläubiger verpflichtet ist, den Leistungsgegenstand abzuholen (Holschuld) und hierfür auch eine Abnahmefrist vereinbart wurde.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T und V haben vereinbart, dass T die Bälle in Vs Laden abholt. Damit liegt eine Holschuld vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sobald V die Bälle bereitgestellt und T benachrichtigt hat, ist es zur Konkretisierung (§ 243 Abs.2 BGB) gekommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T kann von V Übergabe und Übereignung anderer 10 Bälle der Marke "Goal" verlangen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
20.7.2022, 13:41:17
Bei der Abnahmefrist habe ich es mir immer so gemerkt, dass durch die
Fristsetzungdie im Sinne des § 243 Abs. 2 BGB erforderliche Leistungshandlung um das Bereithalten geschuldeten Sache bis zum Fristende erweitert wird.
alexd.227
4.7.2024, 12:57:30
Die beiden Parteien haben bereits vereinbart, dass 2 Tage nach der Kommunikation die Bälle abgeholt werden sollen. Muss dennoch zur Abholung aufgefordert werden, damit eine Konkretisierung vorliegt?
Lorenz
16.10.2024, 14:49:34
Ich glaube, da ist der SV unsauber. Lebensnah wird die Kommunikation zB Montags stattfinden, die Lieferung/Mitteilung zB Donnerstag und Ablauf der Frist Samstag.