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Verhältnis der Verwerflichkeit zu Rechtfertigungsgründen (§ 240 Abs. 2 StGB)
Sachverhalt
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Zweck-Mittel-Relation bei der Verwerflichkeitsprüfung (§ 240 Abs. 2 StGB)
Journalist J hat recherchiert, dass Bs Betrieb gegen Umweltvorschriften verstößt. Er droht B, seine Recherche in der Zeitung zu veröffentlichen, sollte B ihm nicht die €5.000 geben, die er J noch schuldet. B zahlt aus Angst vor schlechter Presse.
Indizwirkung strafbarer Nötigungsmittel (§ 240 Abs. 2 StGB)
As Mitbewohner Z hat schon wieder nicht geputzt. A will deswegen aus Rache dafür sorgen, dass Z seine Klausur verpasst. Sie schlägt wiederholt und kräftig auf Z ein und verhindert so, dass er das Haus verlassen kann. Z verpasst die Klausur.