Unzulässiger Vollstreckungsbescheid

17. August 2025

11 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Gegen einen Mahnbescheid legt B am 01.06. verspätet Widerspruch ein. Der Rechtspfleger übersieht diesen und erlässt am 04.06. den Vollstreckungsbescheid. B legt dagegen Einspruch ein. Im Einspruchstermin ist B allerdings säumig.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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