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Unzulässiger Vollstreckungsbescheid

einfach
schwer0 % lösen richtig
30. Juni 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Gegen einen Mahnbescheid legt B am 01.06. verspätet Widerspruch ein. Der Rechtspfleger übersieht diesen und erlässt am 04.06. den Vollstreckungsbescheid. B legt dagegen Einspruch ein. Im Einspruchstermin ist B allerdings säumig.

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