Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Einspruch des Beklagten ist bereits unzulässig
Einspruch des Beklagten ist bereits unzulässig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat Klage gegen B erhoben. Da B im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, ergeht am 12.7.2023 durch das AG Köln ein Versäumnisurteil gegen B. B erhebt drei Wochen später einen bereits unzulässigen Einspruch. Wie lautet der Tenor des auf den Einspruch hin ergehenden Urteils?
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Einordnung des Falls
Einspruch des Beklagten ist bereits unzulässig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hauptsachetenor: „Das Versäumnisurteil des AG Köln vom 12.7.2023 wird aufrechterhalten.“
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kostenentscheidung: „Der Beklagte trägt die Kosten der Säumnis.“
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorläufige Vollstreckbarkeit: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“
Ja!
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