Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg
Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen den Beklagten B ergeht ein Versäumnisurteil, worin er am 12.7.2023 zur Zahlung von €4.000 an Kläger K verurteilt wird. Auf Bs zulässigen Einspruch hin kommt das AG Köln zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, jedoch nur in Höhe von €2.000 begründet ist.
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Einordnung des Falls
Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hauptsachetenor lautet: „Das Versäumnisurteil des AG Köln vom 12.7.2023 wird i.H.v. €2.000 aufrechterhalten.“
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kostenentscheidung lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.“
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit lautet: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.“
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iudexaquo
24.11.2023, 14:44:54
Moin. Warum wird hier nicht erwähnt, dass der Kläger auch etwas vollstrecken kann, nämlich die Kosten der Säumnis des Beklagten? In einem vorherigen Fall wurde dies nämlich auch so gelöst.
Lukas_Mengestu
24.11.2023, 16:33:42
Hallo iudexaquo, hier musst Du mir ein wenig auf die Sprünge helfen. In diesem Fall kann allein der Kläger vollstrecken und zwar 1) 2000€ in der Hauptsache, 2) 1/2 der von ihm ausgelegten Gerichtskosten sowie 3) Mehrkosten, die ihm infolge der Säumnis entstanden sind. Da er in der Hauptsache mit mehr als 1250€ obsiegt hat, muss er eine Sicherheitsleistung erbringen. Der Beklagte kann überhaupt nicht vollstrecken, da die außergerichtlichen Kosten (Rechtsanwaltskosten) von jedem selbst zu tragen sind (gegeneinander aufgehoben). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
iudexaquo
24.11.2023, 16:41:26
Ah, habe meinen Denkfehler gefunden. :D habe übersehen, dass die Kosten ja gegeneinander aufgehoben werden. Danke!