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Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Erfolgreiche Klageumstellung nach Versäumnisurteil
B wird vom AG Köln am 12.7.2023 durch Versäumnisurteil zur Herausgabe einer Goldmünze an K verurteilt. Hiergegen legt er Einspruch ein und erklärt, dass er die Münze bereits veräußert hat. Daher stellt K seine Klage um auf Schadensersatz (€2.000). Das Gericht hält die Klage für begründet.

Einspruch des Klägers kein Erfolg
K verklagt B auf Zahlung von €700, erscheint jedoch daraufhin selbst nicht zur Verhandlung. Das AG Köln erlässt am 12.7.2023 ein Versäumnisurteil. Auf Ks zulässigen Einspruch hiergegen kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, aber unbegründet ist.