Dynamische Schadensposten
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lieferdienst-Betreiber L kauft bei V einen neuen Pizzaofen, lieferbar zum 1.5. Der am 1.5. gelieferte Ofen war schon bei Gefahrübergang mangelhaft. Als V nicht innerhalb der Frist bis zum 10.5. nacherfüllt, tritt L am selben Tag zurück und bestellt anderswo seinen Ofen, der am 15.5. geliefert wird. An jedem Tag ohne Ofen erleidet L einen Verdienstausfall von €500.
Einordnung des Falls
Dynamische Schadensposten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei dem Verdienstausfallschaden bis zum 10.5. handelt es sich um einen Schadensersatz neben der Leistung, weil der Schaden bereits endgültig eingetreten ist und durch eine gedachte Nacherfüllung im letztmöglichen Zeitpunkt nicht mehr behoben werden kann.
Ja, in der Tat!
2. Bei dem Verdienstausfallschaden vom 11.5. bis zum 15.5. handelt es sich ebenfalls um einen Schadensersatz neben der Leistung, weil der Schaden bereits endgültig eingetreten ist und durch eine gedachte Nacherfüllung im letztmöglichen Zeitpunkt nicht mehr behoben werden kann.
Nein!
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LS2024
28.5.2024, 10:14:01
Zur letzten Frage: Nach der schadenstypologischen Abgrenzung würde es sich ja auch bei dem Verdienstausfall nach Fristablauf um einen Schadensersatz neben der Leistung handeln. Im Ergebnis wäre es nicht entscheidend, da die Nachfrist ja abgelaufen ist. Würdet ihr trotzdem, etwa unter einem Prüfungspunkt "I. Anwendbarkeit", kurz dieses Streit erwähnen?