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Minderung & Schadensersatz: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Minderung & Schadensersatz für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Minderung als AGL:
Zivilrecht › Kaufrecht

Fall zur Minderung als AGL - Jurafuchs

Studentin S kauft bei Christ (C) eine goldene Casio-Uhr zum Angebotspreis von €30; der objektive Wert beträgt €60. Die Hintergrundbeleuchtung der Uhr funktioniert jedoch nicht, weshalb der Wert der Uhr mit Mangel nur noch €50 beträgt. C lässt die Nacherfüllungsfrist fruchtlos verstreichen.

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Vorzeitiger Deckungskauf

Autohändler A bestellt bei Hersteller H einen Porsche 911 zum einmalig günstigen Preis von €50.000, lieferbar zum 1.3. Als H am 1.3. nicht liefert, setzt A ihm eine Frist bis zum 10.3. Schon am 5.3. kauft A anderswo den gleichen Porsche zum Marktpreis von €100.000, um einen seiner Kunden zu beliefern. Am 9.3. liefert H; A will die Mehrkosten ersetzt haben.

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§ 281 – Bezugspunkt / Hersteller kein § 278

Technikfan T kauft im Media Markt (M) am Black Friday einen neuen Sony PC-Monitor für €300. Zu Hause bemerkt er, dass der Monitor wegen eines Herstellungsfehlers einen lila Farbstich hat. T setzt M eine Frist zur Nacherfüllung, die M fahrlässig verstreichen lässt. Daraufhin tritt T zurück und kauft den gleichen Monitor bei Saturn zum Normalpreis von €500.

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§ 281 – Bezugspunkt Pflichtverletzung

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Mangelhafte Kaufsache – Anfängliche Unmöglichkeit

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Dynamische Schadensposten

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Mangelbedingter Betriebsausfallschaden

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Weiterfresserschaden

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Einfacher SE bei mangelhafter Kaufsache (§ 437 Nr. 3 BGB)

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Minderung bei mehreren Beteiligten

A und B kaufen gemeinsam bei Kapitän K ein Motorboot, welches jedoch schon bei Gefahrübergang in der Kajüte erhebliche Kratzer und Risse in der Wand aufweist, die den Wert um €10.000 mindern. A und B setzen dem K eine Nacherfüllungsfrist, die dieser fruchtlos verstreichen lässt. Als B im Urlaub ist, erklärt die A gegenüber dem K die Minderung.

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Minderung des Kaufpreises bei unerheblichem Mangel

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Minderung beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 BGB)