Strafrecht

Strafprozessrecht

Hauptverfahren 3: Beweisrecht

Kein Beweisverwertungsverbot bei Aussage eines nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsträger

Kein Beweisverwertungsverbot bei Aussage eines nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsträger

2. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Der HIV-Infizierte H ist angeklagt, da er mehrmals ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne Aufklärung seiner Partner gehabt haben soll. In der Hauptverhandlung wird seine Ärztin A vernommen. A sagt aus, sie habe H über seine Erkrankung und die daraus resultierenden Folgen informiert, obwohl A nicht von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde. A war nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) belehrt worden, kannte dieses aber.

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