Grundfall
3. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die F ist in den M verliebt. Sein Nebenbuhler N erzählt deshalb der F bewusst wahrheitswidrig, der M sei in seiner vorherigen Beziehung fremdgegangen.
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Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N hat eine Tatsache behauptet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Tatsache ist unwahr.
Genau, so ist das!
3. N hat diese Tatsache "in Bezug auf einen anderen" behauptet.
Ja, in der Tat!
4. Die Tatsache ist ehrenrührig.
Ja!
5. M ist passiv beleidigungsfähig.
Genau, so ist das!
6. N handelte vorsätzlich.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

iPhone von Jannik
11.9.2023, 11:14:52
Die Pronomen sind im Text etwas durcheinander, das erschwert das Verständnis. Entweder müsste es „der“ F sein oder aber N wäre „ihr“ Nebenbuhler.

Cosmonaut
25.1.2024, 17:15:19
Nein, das passt so. Die F(ranzi) ist in den M(artin) verliebt, sein (des Martins) Nebenbuhler N(iels) … Nebenbuhler bedeutet, dass der Niels es seinerseits auf die Franzi abgesehen hat und deshalb den Martin bei der Franzi verleumden will, sodass er - der vermeintliche Nicht-Fremdgeher - besser da steht.
Findet Nemo Tenetur
23.10.2024, 11:11:48
denke @[Cosmonaut](188718) hat recht, ich fand die Formulierung aber auch insoweit irreführend, als sie voraussetzt, dass auch M um F “buhlt”, denn sonst gäb es ja gar niemanden neben dem N “buhlen” könnte. Das Wort setzt voraus, dass M und N in dem Sinne Rivalen sind, dass sie das selbe Ziel verfolgen. Das wissen wir hier aber nicht, denn allein aus der Tatsache, dass F in M verliebt ist, ergibt sich ja nichts über Ms Ziel.

Leporello
1.12.2024, 01:07:04
Jannik hat recht. „Sein“ ist hier ein Poss
esivpronomen und bezieht sich auf das Subjekt des vorangegangenen Satzteils, also auf die F. Richtig müsste es heißen: „dessen“ Nebenbuhler N, dann bezieht es sich auf das zuvor genannte Objekt, in diesem Fall den M.