Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Ordnungsgemäße Klageerhebung
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B fährt in seinem Sportwagen mit 60 km/h durch die Münchener Innenstadt und kann nicht rechtzeitig bremsen, als K einen Zebrastreifen überqueren will. K wird schwer verletzt und verklagt B daraufhin auf Schmerzensgeld in Höhe von „mindestens € 25.000“.
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Einordnung des Falls
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Klagen müssen einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Antrag des K auf Schmerzensgeld in Höhe von „mindestens € 25.000“ ist zu ungenau. Er hat keine ordnungsgemäße Klage erhoben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bei einem ausnahmsweise zulässigen unbezifferten Klageantrag muss der Kläger dennoch eine Größenordnung angeben.
Ja, in der Tat!
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