Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Ordnungsgemäße Klageerhebung
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
3. April 2025
21 Kommentare
4,8 ★ (25.813 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B fährt in seinem Sportwagen mit 60 km/h durch die Münchener Innenstadt und kann nicht rechtzeitig bremsen, als K einen Zebrastreifen überqueren will. K wird schwer verletzt und verklagt B daraufhin auf Schmerzensgeld in Höhe von „mindestens €25.000“.
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Einordnung des Falls
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Klagen müssen einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K weiß nicht genau, wie viel Schmerzensgeld ihm zusteht. Könnte das dafür sprechen, dass die Formulierung „mindestens €25.000“ für die Bestimmtheit des Antrags ausreicht?
Genau, so ist das!
3. Bei einem ausnahmsweise zulässigen unbezifferten Klageantrag muss der Kläger dennoch eine Größenordnung seiner Klageforderung angeben. Ist dies hier erfolgt?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
t o m m y
24.2.2021, 02:15:04
vorletzte frage: eine größenordnung wird heute nicht mehr verlangt, höchstens eine
einlassungzur streitwertfestsetzung (grössenordnung ist aber für die beschwer empfehlenswert). letzte frage: das ergibt sich aus dem nicht zitierten 92 II nr. 2, wobei dieser hier im fall raus ist, weil ein mindestbetrag angegeben wurde :D

Lukas_Mengestu
12.3.2021, 17:31:10
Danke Tommy für den Hinweis. Wir haben § 92 II Nr. 2 ZPO mit aufgenommen. Bezüglich der Nennung der Größenordnung verstehen wir die Rspr. so, dass diese eine solche grds. auch heute noch verlangt (vgl. hierzu auch die Kommentierung MüKO/Becker-Eberhard, ZPO, § 253 Rn. 121 bzw. BGH, Beschl. v. 14.3.2018 – 4 StR 516/17, NStZ-RR 2018, 223, wo ein Adhäsionsantrag mangels Bestimmtheit zurückgewiesen wurde). Allerdings wird dies großzügig ausgelegt, sodass alternativ zur konkreten Bezifferung ("mindestens 25.000 EUR") idR auch die Streitwertangabe genügt. Fehlt aber jegliche Angabe, so ist die Klage nicht hinreichend bestimmt sein und wird - nach entsprechendem richterlichen Hinweis - als unzulässig abgewiesen, wenn sie nicht weiter konkretisiert wird. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
iniusta causa
2.6.2022, 19:45:02
Ich glaube, dass bei den Fragen zur Anwaltsklausur das ähnlich beschrieben wird, wie Tommy schreibt.
max9042
18.2.2025, 12:44:24
Seiler, in T/P, § 253 Rn. 12 schreibt, dass fehlende Angaben des Klägers zur Höhe seines geltend gemachten (zB Schmerzens
geld-)Anspruchs kein Verstoß gegen § 253 darstellen und auch keine Auswirkungen auf die Klage haben sollen. Grund: das Gericht darf Größenordnung ohnehin nach oben ohne Grenze überschreiten