Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Ordnungsgemäße Klageerhebung
Irrtümliche Falschbezeichnungen in Prozesshandlungen nach §§ 133, 157 BGB analog
Irrtümliche Falschbezeichnungen in Prozesshandlungen nach §§ 133, 157 BGB analog
22. Mai 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte die G-GbR auf Schadenersatz verklagen. Er ist aber unkonzentriert und schreibt fälschlicherweise in die Klageschrift „G-GmbH“. Immerhin stimmt die angegebene Adresse und die G-GbR erhält die Klage. Diese will sich dagegen zur Wehr setzen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Irrtümliche Falschbezeichnungen in Prozesshandlungen nach §§ 133, 157 BGB analog
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die G-GbR ist parteifähig (§ 50 ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Irrtümliche Falschbezeichnungen in Prozesshandlungen stehen der Auslegung (§§ 133, 157 BGB analog) offen.
Ja!
3. Analog §§ 133, 157 BGB ist die Klage der K so auszulegen, dass sie die G-GbR verklagen wollte (nicht eine G-GmbH).
Genau, so ist das!
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