Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Ordnungsgemäße Klageerhebung

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit

21. November 2024

4,8(20.773 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Rechtsreferandar R will Klage beim Amtsgericht Trier einreichen. Am letzten Tag der Verjährungsfrist schickt er dazu spätabends ein Fax ans Gericht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Klage ist beim Gericht schriftlich einzureichen (§ 253 Abs. 5 ZPO).

Ja!

Gemäß § 253 Abs. 5 ZPO sind die Klage sowie weitere Erklärungen, die zugestellt werden sollen, schriftlich beim Gericht einzureichen. Dabei bedeutet „schriftlich“ i.S.d. § 126 Abs. 1 BGB, dass die Urkunde von ihrem Aussteller eigenhändig unterschrieben wird.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Bei einem Telefax wird nur die kopierte Unterschrift übermittelt. Es fehlt daher an der Schriftlichkeit. Die Klageerhebung ist unzulässig.

Nein, das ist nicht der Fall!

§ 130 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Klageerhebung per Telefax, wenn die Kopiervorlage eine eigenhändige Unterschrift aufweist.Dass das Original bei R verbleibt, ist somit unschädlich.

3. Im Falle eines Computerfaxes genügt eine eingescannte Unterschrift.

Ja, in der Tat!

Die Rechtsprechung akzeptiert mittlerweile im Falle eines Computerfaxes -mangels unterschriftsfähiger Kopiervorlage- eine eingescannte Unterschrift. Die Klageerhebung ist in zulässiger Art und Weise erfolgt.Beachte: Für Rechtsanwälte ist seit dem 01.01.2022 die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtend (§ 130d S. 1 ZPO). Nur soweit dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, ist eine Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften (z.B. Fax) für sie noch zulässig (§ 130d S. 2 ZPO).BeA Klausuren sind aufgrund ihrer Aktualität bei den Prüfungsämtern derzeit sehr beliebt! Schau Dir also vorab die neuen Normen einmal an, um in der Prüfung nicht ins Schwitzen zu geraten.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen