Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsreferandar R will Klage beim Amtsgericht Trier einreichen. Am letzten Tag der Verjährungsfrist schickt er dazu spätabends ein Fax ans Gericht.
Einordnung des Falls
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist beim Gericht schriftlich einzureichen (§ 253 Abs. 5 ZPO).
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Ja!
2. Bei einem Telefax wird nur die kopierte Unterschrift übermittelt. Es fehlt daher an der Schriftlichkeit. Die Klageerhebung ist unzulässig.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Im Falle eines Computerfaxes genügt eine eingescannte Unterschrift.
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Ja, in der Tat!
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Jan
19.2.2022, 20:10:35
Müsste man den Fall nicht inzwischen aufgrund von 130d ZPO anders beurteilen?
Victor
19.2.2022, 20:19:14
Grundsätzlich muss elektronisch übermittelt werden. Allerdings können die „alten“ Regeln wieder relevant werden, da es auch Ausnahmen im 130d gibt, wenn salopp gesagt, das System vorübergehend nicht funktioniert. So allgemein wie der Fall gehalten ist, passt es aber.

Lukas_Mengestu
21.2.2022, 18:59:52
Danke euch beiden, wir haben zur besseren Verständlichkeit nun den Rechtsreferendar R selbst klagen lassen und einen Hinweis zu § 130d aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

frausummer
22.6.2022, 17:45:43
Fürs Öffentliche Recht bleibt es aber dabei, dass ein Fax zur Klageerhebung nicht genügt oder stellt man dann auf § 130 Nr. 6 analog ab?
MLena
16.11.2022, 10:52:46
Soweit ich mich erinnere, zieht man im Verwaltungsprozess nicht 130d analog heran, sondern untersucht generell, ob die Urheberschaft feststellbar ist. Bei einem Fax ist dies anerkannt, bei einem Computer Fax nur, falls die Unterschrift eingescannt wurde oder einen Hinweis dazu mitschickt, dass eine eigenhändige Unterschrift nicht möglich ist

Miri10
3.7.2023, 14:13:12
Würde die Regelung auch in anderen Zusammenhängen, beispielsweise bei einem Einspruch gegen ein VU gelten?

Lukas_Mengestu
18.7.2023, 12:12:29
Hallo Miri, auch bei anderen formbedürftigen Schriftsätzen (zB Einspruch) konnte das Fax als Ersatz herangezogen werden. Auch hier ist aber zu beachten, dass dies seit 1.1.2022 zumindest für Schriftsätze die von Anwälten abgeschickt werden, der Vergangenheit angehört (§ 130d ZPO). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team