Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Ordnungsgemäße Klageerhebung
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsreferandar R will Klage beim Amtsgericht Trier einreichen. Am letzten Tag der Verjährungsfrist schickt er dazu spätabends ein Fax ans Gericht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist beim Gericht schriftlich einzureichen (§ 253 Abs. 5 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei einem Telefax wird nur die kopierte Unterschrift übermittelt. Es fehlt daher an der Schriftlichkeit. Die Klageerhebung ist unzulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Im Falle eines Computerfaxes genügt eine eingescannte Unterschrift.
Ja, in der Tat!
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