Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Ordnungsgemäße Klageerhebung

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit

14. Februar 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Rechtsreferandar R will Klage beim Amtsgericht Trier einreichen. Am letzten Tag der Verjährungsfrist schickt er dazu spätabends ein Fax ans Gericht.

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Einordnung des Falls

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Schriftlichkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Klage ist beim Gericht schriftlich einzureichen (§ 253 Abs. 5 ZPO).

Ja!

Gemäß § 253 Abs. 5 ZPO sind die Klage sowie weitere Erklärungen, die zugestellt werden sollen, schriftlich beim Gericht einzureichen. Dabei bedeutet „schriftlich“ i.S.d. § 126 Abs. 1 BGB, dass die Urkunde von ihrem Aussteller eigenhändig unterschrieben wird.
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2. Bei einem Telefax wird nur die kopierte Unterschrift übermittelt. Es fehlt daher an der Schriftlichkeit. Die Klageerhebung ist unzulässig.

Nein, das ist nicht der Fall!

§ 130 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Klageerhebung per Telefax, wenn die Kopiervorlage eine eigenhändige Unterschrift aufweist.Dass das Original bei R verbleibt, ist somit unschädlich.

3. Im Falle eines Computerfaxes genügt eine eingescannte Unterschrift.

Ja, in der Tat!

Die Rechtsprechung akzeptiert mittlerweile im Falle eines Computerfaxes -mangels unterschriftsfähiger Kopiervorlage- eine eingescannte Unterschrift. Die Klageerhebung ist in zulässiger Art und Weise erfolgt.Beachte: Für Rechtsanwälte ist seit dem 01.01.2022 die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtend (§ 130d S. 1 ZPO). Nur soweit dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, ist eine Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften (z.B. Fax) für sie noch zulässig (§ 130d S. 2 ZPO).BeA Klausuren sind aufgrund ihrer Aktualität bei den Prüfungsämtern derzeit sehr beliebt! Schau Dir also vorab die neuen Normen einmal an, um in der Prüfung nicht ins Schwitzen zu geraten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JAN

Jan

19.2.2022, 20:10:35

Müsste man den Fall nicht inzwischen aufgrund von 130d ZPO anders be

urteil

en?

VIC

Victor

19.2.2022, 20:19:14

Grundsätzlich muss elektronisch übermittelt werden. Allerdings können die „alten“ Regeln wieder relevant werden, da es auch Ausnahmen im 130d gibt, wenn salopp gesagt, das System vorübergehend nicht funktioniert. So allgemein wie der Fall gehalten ist, passt es aber.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.2.2022, 18:59:52

Danke euch beiden, wir haben zur besseren Verständlichkeit nun den Rechtsreferendar R selbst klagen lassen und einen Hinweis zu § 130d aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

frausummer

frausummer

22.6.2022, 17:45:43

Fürs Öffentliche Recht bleibt es aber dabei, dass ein Fax zur Klageerhebung nicht genügt oder stellt man dann auf § 130 Nr. 6 analog ab?

MLENA

MLena

16.11.2022, 10:52:46

Soweit ich mich erinnere, zieht man im Verwaltungsprozess nicht 130d analog heran, sondern untersucht generell, ob die Urheberschaft feststellbar ist. Bei einem Fax ist dies anerkannt, bei einem Computer Fax nur, falls die Unterschrift eingescannt wurde oder einen Hinweis dazu mitschickt, dass eine eigenhändige Unterschrift nicht möglich ist

QUEERS

QueerSocialistLawyer

15.1.2025, 14:49:50

Die Frage "Die Klage ist beim Gericht schriftlich einzureichen (§ 253 Abs. 5 ZPO)." ist finde ich irreführend, weil 130d ZPO ja elektronische Form nach 126 III BGB bedeutet und nicht Schriftform

Miri10

Miri10

3.7.2023, 14:13:12

Würde die Regelung auch in anderen Zusammenhängen, beispielsweise bei einem Einspruch gegen ein VU gelten?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.7.2023, 12:12:29

Hallo Miri, auch bei anderen formbedürftigen Schriftsätzen (zB Einspruch) konnte das Fax als Ersatz herangezogen werden. Auch hier ist aber zu beachten, dass dies seit 1.1.2022 zumindest für Schriftsätze die von Anwälten abgeschickt werden, der Vergangenheit angehört (§ 130d ZPO). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

HI

Hille93

14.1.2024, 13:13:51

Laut der Bundesrechtsanwaltskammer: Am 1.1.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Damit dürften Prüfungsaufgaben, in denen ein Fax genutzt wird, eher unwahrscheinlich sein 😅 Vielleicht könntet ihr, liebes Jura-Fuchs-Team, noch Aufgaben zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bzw. zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ergänzen? Da fehlt mir der Überblick... Besten Dank!

Dogu

Dogu

6.4.2024, 12:56:41

Es klagen ja nicht nur Rechtsanwälte. ;P

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

11.10.2024, 16:09:37

Hallo Hille93, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben fest vor, noch mehr Aufgaben zum beA aufzunehmen. Bis dahin kann ich diesen Fall aus der Rechtsprechung empfehlen: https://applink.jurafuchs.de/zNfTeydQBNb Danke für die Geduld! Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


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