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Bestimmtheitsanforderungen an Verordnungsermächtigungen bei Grundrechtseingriffen (Art. 80 GG)
Sachverhalt
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Wesentlichkeitstheorie – Erlass einer Kampfhundeverordnung durch Generalklausel
Die Berliner Landesregierung erlässt eine Verordnung, wonach Hunde, die als „Kampfhunde“ eingestuft werden, nicht gezüchtet werden dürfen. Die Regierung stützt den Erlass der Kampfhundeverordnung auf <a href="https://gesetze.berlin.de/perma?j=ASOG_BE_!_55">§ 55 ASOG Bln</a>. Hundehalterin H hält das für rechtswidrig.
Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage bei Erlass einer Kampfhundesteuer-Verordnung?
Der Berliner Senat führt aus fiskalischen Gründen eine besondere Kampfhundesteuer durch den Erlass einer Verordnung nach <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-ASOGBE2006V126P55">§ 55 ASOG</a> ein. Hundehalterin H ist der Meinung, dass eine solche Rechtsverordnung nicht vom Zweck des <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-ASOGBE2006V126P55">§ 55 ASOG</a> umfasst ist.