Falschleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verkäuferin V und Genießerin G vereinbaren die Lieferung von 100 Flaschen Bordeaux-Wein. Die schusselige V liefert stattdessen 100 Flaschen portugiesischen Portwein. G lehnt diese ab.
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Einordnung des Falls
Falschleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist V verpflichtet, an G 100 Flaschen Bordeaux-Wein zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist Gs Anspruch auf Lieferung von 100 Bordeaux-Weinen dadurch erloschen, dass V 100 Flaschen Portwein liefert (§ 362 Abs. 1 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.