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Grundfall: Sachmangelbegriff, vertraglich vorausgesetzte Verwendung (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB)

einfach
schwer87 % lösen richtig
14. Juni 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Hobbyfahrer F lässt bei Mechaniker M einen neuen Ölkühler einbauen. Weil er sich nicht auskennt, überlässt er M die Details. M erkennt, dass F mit dem Auto auf dem Nürburgring Rennen fahren will. Er baut dennoch einen Kühler ein, der nur für den normalen Straßenverkehr genügt.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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