Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Kausalität

Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)

Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)

25. November 2024

4,6(49.448 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B schütten unabhängig voneinander eine jeweils für sich betrachtet nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk des O. O trinkt und stirbt durch die Gesamtmenge des Giftes.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Handlungen von A und B sind kausal für den Tod des O.

Ja!

Rspr und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kumulative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen den Erfolg, den sie jeweils isoliert betrachtet nicht erzielen könnten, erst durch ihr Zusammenwirken herbeiführen. Keine der jeweils verabreichten Giftmengen hätte für sich betrachtet den Tod des O herbeigeführt. Sie haben aber durch ihr Zusammenwirken den Tod bewirkt. Dadurch ist jede Giftmenge mitursächlich.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MAG

Magicknutz

15.11.2019, 23:42:35

Die Erklärung kommt mir etwas widersprüchlich vor. Wenn die Handlungen von a und b jeweils [sic!] kausal sein sollen, ist es unlogisch, dass jede einzeln für sich nicht zum Erfolg führt. Da aber beide zusammen den erfolg bedingen, müsste es meiner Meinung nach heißen: Die Handlungen von A und B sind beide kausal, aber nicht jeweils. Hier liegt der Teufel im Detail :)

FR

Fritten-Franz

16.11.2019, 16:46:58

Ja, wir haben in der Vorlesung von einer Modifizierung der Formel gesprochen, falls

kumulative Kausalität

vorliegt. So sind die Handlungen die einzeln, aber nicht kumulativ, hinweggedacht können, kausal

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

17.11.2019, 11:48:43

@Magicknutz, danke für Dein Feedback! Die Aussage ist völlig korrekt: Jede Handlung war allein kausal für den Erfolgseintritt. Nach der

Äquivalenztheorie

genügt eine Mitursächlichkeit ("Eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele."). Ob die einzelne Handlung ausgereicht hätte, ist nach der Definition der conditio sine qua non Formel irrelevant. Das wird erst relevant auf der Ebene der objektiven Zurechnung. @Fritten-Franz: In Fällen der kumulativen Kausalität (wie hier) ist eine Modifikation der conditio sine qua non Formel nicht erforderlich. Sie erfasst in ihrer Ausgangsform problemlos diesen Fall: Wenn man A's Vergiftungshandlung wegdenkt, entfällt der Erfolg - A's Handlung ist kausal. Wenn man B's Vergiftungshandlung wegdenkt, entfällt der Erfolg - B's Handlung ist auch kausal. Eine Modifikation der Formel ist in Fällen der alternativen Kausalität erforderlich.

Isabell

Isabell

13.12.2019, 08:25:47

Ich finde das "jeweils" in der Frage hier auch irreführend. Die Erklärung leuchtet absolut ein. Aber ich antworte jedesmal falsch xD

JALUD

Jan Ludwig

29.10.2023, 13:26:30

@[Magicknutz](104379) doch, beide Handlungen sind jeweils kausal, denn beide Handlungen sind jeweils erforderlich, um den Erfolg herbeizuführen.

SO

Sonnenschein

3.2.2020, 11:21:49

Ich bin auch über das jeweils gestolpert. Dann habe ich die K-s-q-Formel angewendet und mir gedacht, stimmt, wenn B nicht das Gift in das Getränk gegenen hätte, wäre O nicht gestorben, denn eine Dosis hätte O nicht getötet. Und für A gilt das gleiche. Klassiker der Kummulative Kausalität, wo das "jeweils" richtig ist.

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 17:16:14

Wie ist das hier zu verstehen? Wir haben eine Grund Conditio? Und dann gibt es eine besondere Konstellation das wir ZWEI

Nebentäter

haben? Da sagen wir letztlich, dass zwei Handlungen, erst durch ihr zusammenwirken, den Erfolg erzielen konnten? Un das nennt man dann einfach

kumulative Kausalität

? Muss ich dann überhaupt die gRUNDFORMEL erwähnen oder reicht es, wenn man die

kumulative Kausalität

sdefiniton in das Gutachten packt? ODER kommt es auf den Fall an?

LELEE

Leo Lee

8.10.2023, 12:57:21

Hallo Prädikatkandidat, genauso ist es! Wir hätten hier dann zwei

Nebentäter

(weil sie völlig unabhängig voneinander – also keine Mittäterschaft – Gift geschüttet haben), wo erst durch das Zusammenwirken (Kumulation) der Erfolg herbeigeführt wird (

kumulative Kausalität

). Du würdest in der Klausur wie folgt vorgehen: I. CSQN --> Einführung von Gift durch A/B kann jeweils nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele (weil erst die „Zusammenarbeit“ zum Tod führt), womit CSQN gegeben ist II. Dann würdest du nur „beiläufig“ erwähnen, dass hier die Kausalität in Gestalt der sog. „kumulativen Kausalität“ vorliegt. Hierzu kann ich die Lektüre von Wessels/Beulke/Satzger AT 50. Auflage, Rn. 231 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

JALUD

Jan Ludwig

29.10.2023, 13:20:26

Ich würde in der Klausur normal nach der Conditio-sine-qua-non-Formel vorgehen und hinter die Subsumtion in Klammern „

Kumulative Kausalität

“ schreiben

AN

AngeD

9.9.2024, 21:58:29

Müsste dann aber nicht jegliches Tötungsdelikt im subj. TatB scheitern? beide wussten und wollten das Opfer nicht töten?!

TI

Timurso

10.9.2024, 08:19:27

Nun, das kann sein. Vorliegend ist zur subjektiven Seite nichts gesagt. Der subjektive Tatbestand und ob sie sich letztendlich strafbar gemacht haben, ist für die Aufgabe auch irrelevant. Durchaus sind aber auch Konstellationen denkbar, wo ein Tötungsdelikt in Betracht kommt, etwa wenn die beiden sich über die Tödlichkeit des Giftes irren und davon ausgehen, dass bereits ihre Giftmenge tödlich ist. (Dann müsste man noch über einen atypischen Kausalverlauf nachdenken tho). Außerdem ist die kausale Herbeiführung des Todes beispielsweise auch bei der Körperverletzung mit Todesfolge oder der fahrlässigen Tötung relevant, wo kein

Vorsatz

bezüglich der Tötung vorliegen muss.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen