Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B schütten unabhängig voneinander eine jeweils für sich betrachtet nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk des O. O trinkt und stirbt durch die Gesamtmenge des Giftes.
Einordnung des Falls
Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Handlungen von A und B sind kausal für den Tod des O.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!