Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Kausalität
Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)
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Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)
21. März 2026
25 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B schütten unabhängig voneinander eine jeweils für sich betrachtet nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk des O. O trinkt und stirbt durch die Gesamtmenge des Giftes.
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