Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)


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A und B schütten unabhängig voneinander eine jeweils für sich betrachtet nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk des O. O trinkt und stirbt durch die Gesamtmenge des Giftes.

Einordnung des Falls

Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Kumulative Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Handlungen von A und B sind kausal für den Tod des O.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja!

Rspr und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kumulative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen den Erfolg, den sie jeweils isoliert betrachtet nicht erzielen könnten, erst durch ihr Zusammenwirken herbeiführen. Keine der jeweils verabreichten Giftmengen hätte für sich betrachtet den Tod des O herbeigeführt. Sie haben aber durch ihr Zusammenwirken den Tod bewirkt. Dadurch ist jede Giftmenge mitursächlich.

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