+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T legt O unter vorgehaltener Waffe Kabelbinder an und zwingt ihn, sich den Kofferraum seines KFZ zu legen, um ihn sodann später in der Wildnis aussetzen zu können. O ist damit einverstanden und kommt der Forderung des T gerne nach, da er schon immer eine solche Situation erleben wollte.

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Einordnung des Falls

Einverständnis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat sich des O "bemächtigt" im Sinne des § 234 Abs. 1 StGB.

Nein, das trifft nicht zu!

Der Täter bemächtigt sich einer anderen Person, wenn er die physische Herrschaft über diese gewonnen hat. Hier hat der T zwar über den O die körperliche Herrschaft erlangt, jedoch geschah dies mit dessen Einverständnis. Ist das Opfer mit den Zielen, die der Täter mit ihm verfolgt, einverstanden, fehlt bereits das Merkmal des „sich Bemächtigens“ (Einverständnis).
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