Inbrandsetzen als Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will dem verhassten B eins auswischen und zündet dessen Gartenlaube mit Benzin an. Als die Feuerwehr eintrifft, steht das Dach der Laube in Flammen.
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Einordnung des Falls
Inbrandsetzen als Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat die Laube des B "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mi. S.
4.7.2024, 11:40:00
Zählt ein Dach konsequent in die Fallgruppe: "wesentlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch", oder gibt es hiervon Ausnahmen?
agi
12.10.2024, 17:53:00
@[Mi. S.](204099) Ich würde sagen,da der Zweck einer Gartenlaube unteranderem der ist, Garten
zubehörwetterfest zu verstauen, ist es schon wesentlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauxh, wenn kein Dach mehr besteht