Inbrandsetzen als Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will dem verhassten B eins auswischen und zündet dessen Gartenlaube mit Benzin an. Als die Feuerwehr eintrifft, steht das Dach der Laube in Flammen.
Einordnung des Falls
Inbrandsetzen als Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat die Laube des B "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!