Inbrandsetzen als Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will dem verhassten B eins auswischen und zündet dessen Gartenlaube mit Benzin an. Als die Feuerwehr eintrifft, steht das Dach der Laube in Flammen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Inbrandsetzen als Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat die Laube des B "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mi. S.
4.7.2024, 11:40:00
Zählt ein Dach konsequent in die Fallgruppe: "wesentlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch", oder gibt es hiervon Ausnahmen?
agi
12.10.2024, 17:53:00
@[Mi. S.](204099) Ich würde sagen,da der Zweck einer Gartenlaube unteranderem der ist, Garten
zubehörwetterfest zu verstauen, ist es schon wesentlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauxh, wenn kein Dach mehr besteht