Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zündet in der Wohnung ihres Verlobten V einen Stapel Zeitungen an, um diese unbewohnbar zu machen. Als die Feuerwehr eintrifft, ist der gesamte Wohnbereich stark verrußt und von Grund auf renovierungsbedürftig. V kann erst nach 8 Wochen wieder einziehen.
Diesen Fall lösen 82,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat durch Anzünden der Zeitungen "einen Brand gelegt" (§§ 306ff. StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat "durch Brandlegung das Gebäude teilweise zerstört" (§§ 306ff. StGB).
Ja, in der Tat!
7 Tage kostenlos* ausprobieren