Aussagepflicht als Zeuge

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

In Ihrem Unternehmen findet eine Durchsuchung statt. Die Polizei setzt Sie massiv unter Druck und verweist darauf, dass Sie als Zeuge zur Aussage verpflichtet seien. Wie verhalten Sie sich?

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Einordnung des Falls

Aussagepflicht als Zeuge

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Polizist hat insoweit Recht, dass Zeugen in einem Strafverfahren kein generelles Aussageverweigerungsrecht zusteht.

Genau, so ist das!

Beschuldigte in einem Strafverfahren sind nicht verpflichtet, mit den Ermittlungsbeamten zu kooperieren. Sie dürfen einfach schweigen. Anders ist dies bei Zeugen. Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht nur in bestimmten Fällen zu, also beispielsweise, wenn Sie mit dem Beschuldigten eng verwandt sind oder Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Stellung ein solches Recht eingeräumt wird (zB als Arzt aufgrund Ihrer Schweigepflicht).Im Grundsatz ist die Behauptung des Polizisten also nicht falsch, dass Sie generell zur Aussage verpflichtet sind.
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2. Verstößt ein Zeuge gegen seine Aussagepflicht, so kann er mit einem Ordnungsgeld belegt werden.

Ja, in der Tat!

Verweigert ein Zeuge zu Unrecht die Aussage, so können die Beamten ein Ordnungsgeld verhängen. Dadurch soll Druck auf ausgeübt werden, um den Zeugen zur Aussage zu bewegen.Verweigert sich der Zeuge auch nach der Verhängung des Ordnungsgeldes, so kann als letztes Mittel unter Umständen sogar Beugehaft angeordnet werden.

3. Das heißt, dass Sie während einer laufenden Durchsuchung sofort auf alle Fragen der Polizei antworten müssen.

Nein!

Als Zeuge sind Sie zwar verpflichtet auszusagen. Sie müssen bei Ihrer Aussage aber nicht allein sein. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht geklärt, dass auch Zeugen einen Anspruch auf einen Zeugenbeistand haben. Solange dieser nicht zur Verfügung steht, sind Sie auch nicht verpflichtet eine Aussage zu tätigen.Während der laufenden Durchsuchung sind Sie ohne Beistand also gerade nicht verpflichtet, auf die Fragen der Ermittler einzugehen.

4. Am besten ist es daher, während der laufenden Durchsuchung nichts zu sagen und auf den fehlenden Zeugenbeistand zu verweisen.

Genau, so ist das!

Eine Durchsuchung stellt für alle Beteiligten eine angespannte und stressige Situation dar. In dieser Situation ist es am einfachsten und sichersten, zunächst die Ruhe zu bewahren und nichts zu sagen.Sofern Sie um eine Aussage gebeten werden, können Sie die Ermittler höflich darauf hinweisen, dass Sie zwar gerne zu allen Fragen Stellung nehmen. Die Aussage wollen Sie aber nur im Beisein Ihres Zeugenbeistands tätigen.
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