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Fristsetzung beim Rücktritt/Schadensersatz bei Lieferung unbehebbaren Mangels (Nr. 4 – § 475d Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Verbraucherin V kauft sich ein neues Smartphone. Schon nach zwei Jahren sind jedoch keine Softwareupdates für das Handy erhältlich. Ohne das Update funktioniert das Handy nur noch sehr langsam.