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Verbrauchsgüterkauf: 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 20 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verbrauchsgüterkauf für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Kaufrecht

Mangel beruht auf Verletzung der Aktualisierungspflicht gem. § 475b Abs. 4 BGB

Verbraucherin V kauft im Elektronikgeschäft der Unternehmerin U ein Handy. U selbst hat das Handy bei Herstellerin H gekauft. Da das Handy schon nach wenigen Monaten keine Betriebssystem-Aktualisierungen mehr bekommt, erhält V von U ein neues.

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Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB

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Zivilrecht › Kaufrecht

Regress auch bei § 439 Abs. 6 S. 2 BGB

Konditor K kauft bei Verkäuferin V einen neuen Holztisch für sein Café. V selbst kauft den Tisch von Tischlerin T. Als der Tisch bei K ankommt, stellt er fest, dass das Holz von Schädlingen befallen ist. V liefert K auf Verlangen des K einen neuen Tisch. Ihr entstehen dabei Kosten i.H.v. €600.

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Umfang der Aktualisierungspflicht

Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Smartphone. Damit ist es technisch möglich, an der Kasse mit einer auf dem Gerät hinterlegten Bankkarte zu bezahlen. Das Update gibt es aber nur für Smartphones, die ein Jahr nach dem Kauf rausgekommen sind.

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Sonderregeln zum Mangel: Digitale Elemente, § 475b BGB

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Verjährungshemmung, § 475e Abs. 4 BGB

Verbraucherin V kauft am 04.01.2022 von Unternehmerin U einen Tisch. Da sich herausstellt, dass der Tisch von Anfang an mangelhaft war, übergibt V ihn U am 03.01.2024 zur Nachbesserung. Als V den Tisch am 03.02.2024 wiedererhält, stellt V fest, dass derselbe Mangel noch da ist.

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Verjährungshemmung, § 475e Abs. 3 BGB

Verbraucherin V kauft am 05.01.2022 von Unternehmerin U ein Handy und nimmt es mit. Am 03.01.2024 stellt V fest, dass die Software, die auf das Smartphone gespielt war, von vorneherein fehlerhaft war. V will am 06.01.2024 Gewährleistungsrechte geltend machen.

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Entbehrlichkeit der Fristsetzung beim mangelbedingten Rücktritt/Schadensersatz, § 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB

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Entbehrlichkeit der Fristsetzung beim mangelbedingten Rücktritt/Schadensersatz, § 475d Abs. 1 Nr. 3 BGB

Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Regal. Zuhause merkt V, dass bei dem Regal viele Bretter fehlen. Als V U darauf anspricht, erwidert diese, dass dies den meisten gar nicht auffällt und sie so eben ihr Geschäft betreibe.

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Wirksame Beschaffenheitsvereinbarung bei Verbrauchsgüterkauf, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB

K kauft auf der Internetseite des V Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist. V garantiert, dass die Lebensmittel immer noch genießbar sind, was zutrifft. Vor dem Abschluss des Kaufs muss K ein Kästchen ankreuzen, welches ihn erneut auf das abgelaufene MHD hinweist.

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§ 475 Abs. 2 BGB

K kauft bei Internethändler I eine Jacke, welche I noch dutzende Male auf Lager hat, für €150 auf Rechnung. Sie vereinbaren die Versendung an Ks Wohnort. Nach Übergabe an das durch I ausgewählte Versandunternehmen geht die Jacke unverschuldet verloren. I verlangt Zahlung.

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eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?

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Tiere als gebrauchte Sachen iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB

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Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB

Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB) werden gebrauchte Möbel versteigert. In der Hoffnung auf ein Schnäppchen für ihre neue Wohnung, bietet K mit. Tatsächlich erteilt der Auktionator K den Zuschlag und sie kann eine antike Kommode ergattern.

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Grundfall: Verbrauchsgüterkauf

K ist eine Leseratte. Um sein Verlangen nach Büchern erneut zu stillen, geht er zu seinem lokalen Buchladen. Dort verkauft ihm die Ladeninhaberin V ein gebrauchtes Buch für €11.

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Beweislastumkehr §§ 478 I, 477

Großkanzleianwalt A kauft privat bei Händler H einen neuen Porsche. H hatte das Auto direkt vom Hersteller P erworben. Zwei Monate nach Übergabe an A brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise des A beruht. H liefert einen neuen Porsche nach.

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§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung

Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein neues Pegasus-Fahrrad. Sie vereinbaren, dass Mängelrechte in 18 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten bricht wegen eines Materialfehlers der Rahmen des Rads in der Mitte durch.

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Nutzungsersatz/Wertersatz Verbraucher

Studentin S kauft bei Tchibo (T) eine Kaffeemaschine für €200. Nachdem sie damit monatelang literweise Kaffee gekocht hat, erhitzt die Maschine wegen eines Herstellungsfehlers plötzlich kein Wasser mehr. S tritt wirksam zurück.

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Ausschluss des § 477

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Normalfall § 477 Abs. 1 BGB