Zivilrecht > Kaufrecht
Regress auch bei § 475 Abs. 4 BGB
Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U ein Auto. U selbst hat das neue Auto von Herstellerin H. Da das Auto mangelhaft ist, verlangt V Nacherfüllung. V soll das Auto in Us Werkstatt bringen. Dafür fallen bei V Kosten i.H.v. €70 an. V verlangt von U einen Vorschuss.
Zivilrecht > Kaufrecht
Verjährungshemmung, § 475e Abs. 4 BGB
Verbraucherin V kauft am 04.01.2022 von Unternehmerin U einen Tisch. Da sich herausstellt, dass der Tisch von Anfang an mangelhaft war, übergibt V ihn U am 03.01.2024 zur Nachbesserung. Als V den Tisch am 03.02.2024 wiedererhält, stellt V fest, dass derselbe Mangel noch da ist.
Zivilrecht > Kaufrecht
Verjährungshemmung, § 475e Abs. 3 BGB
Verbraucherin V kauft am 05.01.2022 von Unternehmerin U ein Handy und nimmt es mit. Am 03.01.2024 stellt V fest, dass die Software, die auf das Smartphone gespielt war, von vorneherein fehlerhaft war. V will am 06.01.2024 Gewährleistungsrechte geltend machen.
Zivilrecht > Kaufrecht
Entbehrlichkeit der Fristsetzung beim mangelbedingten Rücktritt/Schadensersatz, § 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB
Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U die Tasse einer limitierten Sonderedition für €5. Da die Tasse leckt, verlangt V von U Nachbesserung (§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB). U verweigert dies, da diese – was zutrifft – mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Zivilrecht > Kaufrecht
Tiere als gebrauchte Sachen iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB
K kauft bei der von Unternehmerin V veranstalteten, öffentlich-zugänglichen Auktion einen 2 ½ Jahre alten Hengst für €8.500. Alle Informationspflichten werden eingehalten. K macht vier Monate nach Gefahrübergang geltend, das Pferd habe einen Sachmangel (§§ 434 Abs. 1, 90a BGB) und erklärt nach ordnungsgemäßer Fristsetzung den Rücktritt. V hält entgegen, die Verjährungsfrist sei durch die Auktionsbedingungen der V auf drei Monate nach Gefahrübergang beschränkt worden.