Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V mietet von U einen Cloudservice. Im Vertrag wird vereinbart, dass Gewährleistungsansprüche statt 12 Monaten nach Bereitstellungsende, bereits in sechs Monaten verjähren sollen. Darauf beruft sich U, als V 10 Monate nach Vertragsende einen berechtigten Schadensersatzanspruch geltend machen will.
Diesen Fall lösen 82,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verjährung richtet sich hier nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums (§ 327j Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V und U haben die Verjährungszeit aber wirksam verkürzt, sodass Vs Anspruch bereits nach sechs Monaten verjährt ist (§ 327s Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
20.11.2024, 11:37:58
Spielt § 327s IV BGB hier keine Rolle?