Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
19. Februar 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V mietet von U einen Cloudservice. Im Vertrag wird vereinbart, dass Gewährleistungsansprüche statt 12 Monaten nach Bereitstellungsende, bereits in sechs Monaten verjähren sollen. Darauf beruft sich U, als V 10 Monate nach Vertragsende einen berechtigten Schadensersatzanspruch geltend machen will.
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Einordnung des Falls
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verjährung richtet sich hier nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums (§ 327j Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V und U haben die Verjährungszeit aber wirksam verkürzt, sodass Vs Anspruch bereits nach sechs Monaten verjährt ist (§ 327s Abs. 1 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
20.11.2024, 11:37:58
Spielt § 327s IV BGB hier keine Rolle?
Cillar
3.2.2025, 14:55:58
"Die Einschränkung für Schadenersatzansprüche nach § 327s Abs.4. BGB greift hier nicht, da U hier nicht den Schadensersatzanspruch an sich eingeschränkt hat, sondern die Verjährung." Ich weiß nicht, ob der Kommentar erst zum Vertiefungshinweis geführt hat oder dieser schon vorher unter der Aufgabe stand. Jedenfalls wäre das die Antwort auf deine Frage.