Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V mietet von U einen Cloudservice. Im Vertrag wird vereinbart, dass Gewährleistungsansprüche statt 12 Monaten nach Bereitstellungsende, bereits in sechs Monaten verjähren sollen. Darauf beruft sich U, als V 10 Monate nach Vertragsende einen berechtigten Schadensersatzanspruch geltend machen will.
Einordnung des Falls
Haftungsausschluss bei Vertragsschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verjährung richtet sich hier nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums (§ 327j Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
2. V und U haben die Verjährungszeit aber wirksam verkürzt, sodass Vs Anspruch bereits nach sechs Monaten verjährt ist (§ 327s Abs. 1 BGB).
Nein!