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Sichverschaffen durch Erpressung: Drohung mit Strafanzeige
Sachverhalt
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Absetzen und Absatzhilfe (§ 259 Abs. 1 StGB) (Einführung)
P hat zwei Gartenzwerge gestohlen. L verkauft im Auftrag des P einen der Zwerge weiter und erhält dafür eine Beteiligung am Verkaufserlös. Den zweiten Zwerg verkauft P an R. Den Kontakt zu R hat H für den Verkauf vermittelt, um P einen Gefallen zu tun.
Subjektiver Tatbestand – Einführungsfall (Vorsatz)
D hat R Goldohrringe gestohlen. H weiß, dass die Ohrringe eigentlich R gehören und ist sich sicher, dass D sie nur illegal bekommen haben kann. H weiß aber nicht genau, wie D sie erlangt hat. H kauft D die Ohrringe ab und will sie später selber gewinnbringend weiterveräußern.