Einführungsfall Abtretung
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Oma O wird von Rüpel R mit dem Fahrrad umgefahren. Dabei geht ihre neue Gucci-Tasche (Wert: € 800) kaputt. Da O rechtliche Streitigkeiten nicht geheuer sind, „schenkt“ sie ihrem Enkel E sämtliche Ansprüche gegen R in Bezug auf die Tasche. Dies nimmt E freudig an.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hatte O gegen R einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB, nachdem R sie umgefahren hatte?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann O den Schadensersatzanspruch gegen R durch eine Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB auf E übertragen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. E ist neuer Inhaber der Schadensersatzforderung gegen R, wenn O ihm diese wirksam abgetreten hat (§ 398 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Haben E und O einen wirksamen Abtretungsvertrag geschlossen?
Ja!
5. Besteht Os Schadensersatzforderung gegen R?
Genau, so ist das!
6. War O bei Vertragsschluss Inhaberin der Forderung?
Ja, in der Tat!
7. Ist Os Forderung abtretbar?
Ja!
8. Kann O nach erfolgter Abtretung von R weiterhin Schadensersatz für die beschädigte Handtasche verlangen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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