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Staatshaftungsrecht
Anspruch aus enteignendem Eingriff bei rechtmäßiger Maßnahme der Polizei
Anspruch aus enteignendem Eingriff bei rechtmäßiger Maßnahme der Polizei
13. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einer rechtmäßigen polizeilichen Festnahme in NRW wehrt sich K stark. Er schubst den Polizisten P, wobei der geparkte PKW des unbeteiligten B beschädigt wird. B begehrt vom Land NRW als Dienstherrin des P Entschädigung.
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Einordnung des Falls
Anspruch aus enteignendem Eingriff bei rechtmäßiger Maßnahme der Polizei
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann B sein Begehren unmittelbar auf den polizeigesetzlichen Anspruch auf Entschädigung wegen Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen (§§ 19, 39 OBG NRW) stützen?
Nein!
2. Lassen sich die §§ 19, 39 Abs. 1 a) OBG NRW hier analog anwenden?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Mangels gesetzlich normierter Anspruchsgrundlage kommt für B nur ein ungeschriebener staatshaftungsrechtlicher Entschädigungsanspruch in Betracht.
Ja, in der Tat!
4. Als ungeschriebener staatshaftungsrechtlicher Entschädigungsanspruch für B kommt hier der Anspruch wegen enteignungsgleichem Eingriffs in Betracht.
Nein!
5. Für B kommt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff in Betracht.
Genau, so ist das!
6. Greift die Polizei vorliegend rechtmäßig in eine Eigentumsposition (Art. 14 Abs. 1 GG) des B ein?
Ja, in der Tat!
7. Damit der Anspruch aus enteignendem Eingriff gegeben ist, muss der Eingriff in das Eigentum des B zweck- und zielgerichtet sein.
Nein!
8. Damit der Anspruch aus enteignendem Eingriff gegeben ist, ist eine mittelbare Beeinträchtigung des Eigentums ausreichend.
Nein, das ist nicht der Fall!
9. Bs PKW wurde dadurch beschädigt, dass K den Polizisten P wegschubste. Ist diese Beeinträchtigung von Bs Eigentum unmittelbar erfolgt?
Ja, in der Tat!
10. B könnte hier erfolgreich vor Zivilgerichten Schadensersatz von K für die Beschädigung des PKW erlangen. Schließt dies Bs Anspruch aus enteignendem Eingriff aus?
Ja!
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