Erfolgsqualifizierter Versuch 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verprügeln. Als er auf diesen losgeht, flieht O. T denkt zwar, dass er diesen einholen könnte, lässt aber aus Reue von der Tat ab. Kurz darauf verfängt O sich aber in einem Fenster und verliert aufgrund dessen seinen Arm.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein erfolgsqualifizierter Versuch (§§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.2.2023, 14:28:10
Kommt hier dennoch eine Strafbarkeit wegen § 229 in Betracht?
Nora Mommsen
25.2.2023, 09:25:25
Hallo Sniter, für die Beurteilung der Fahrlässigkeit insbesondere des
Pflichtwidrigkeitszusammenhangs sind mir die Informationen im Sachverhalt zur Verletzung des O zu knapp. Es ist nicht erkennbar, wie genau die Anknüpfung der Flucht bis zum Sturz ins Fenster erfolgt. Grundsätzlich ist dies aber - bei etwas mehr Informationen im Sachverhalt - gut denkbar. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Sniter
24.2.2023, 14:29:01
Die Strafbarkeit wegen §§ 223 I, 226 I Nr. 2, 22, 23 würde dann am Prüfungspunkt "Eintritt der schweren Folge" bzw. "Unmittelbarkeitszshg" scheitern. Ist das richtig?
Nora Mommsen
25.2.2023, 09:23:28
Hallo Sniter, genauso ist es - wenn kein
gefahrspezifischer Zusammenhangbesteht scheidet der erfolgsqualifizierte Versuch aus. Hier ist der Sachverhalt sehr knapp, ich würde es aber auch so verstehen, dass es an dem gefahrspezifischen/Unmittelbarkeits- zusammenhang fehlt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team