Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch
Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bedroht O mit einer Pistole, um Os Geldbeutel zu bekommen. Um den Druck zu erhöhen, entsichert A die Waffe. Dabei löst sich ungewollt ein Schuss und O verstirbt. A bereut das Ganze und flieht, ohne etwas wegzunehmen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt nach der Rechtsprechung ein erfolgsqualifizierter Versuch (§§ 249 Abs. 1, 251, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A ist nach dem BGH vom Raub mit Todesfolge zurückgetreten.
Ja, in der Tat!
3. Die Vorinstanz hatte hier einen Rücktritt abgelehnt, da der Täter nichts zur Verhinderung des Erfolgseintrittes getan habe.
Ja!
4. A ist daher straffrei.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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