Örtliche Zuständigkeit - Wohnort

22. November 2024

4,6(5.429 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T verprügelt O am Münster Hauptbahnhof. T wohnt in Leipzig.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Örtliche Zuständigkeit - Wohnort

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorschriften des GVG.

Nein!

Während sich gemäß § 1 StPO die sachliche Zuständigkeit nach den Vorschriften des GVG regelt, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den Gerichtsständen der §§ 7-13 StPO. Treffen dabei mehrere Gerichtsstände zusammen, ist gemäß § 12 StPO das Gericht vorrangig, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Da T in Leipzig wohnt, sind auch die Gerichte in Leipzig zuständig.

Genau, so ist das!

Nach § 8 StPO ist der Gerichtsstand auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat. Wo der Angeschuldigte seinen Wohnsitz hat, bestimmt sich nach den §§ 7–11 BGB. Gemäß § 7 Abs. 1 BGB ist ein Wohnsitz an dem Ort begründet, an dem sich eine Person ständig niederlässt, wo sich also ihr (räumlicher) Lebensmittelpunkt befindet.

3. Da die Prügelei in Münster stattfand, sind auch die Gerichte in Münster zuständig,

Ja, in der Tat!

Nach § 7 StPO ist der Gerichtsstand bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde. Die Bestimmung des Tatorts erfolgt dabei nach § 9 StGB. Gemäß § 9 Abs. 1 StGB ist die Tat an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen (Handlungsort). Daneben ist Tatort auch der Ort, an dem ein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen (Erfolgsort).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Nocebo

Nocebo

17.5.2024, 14:53:08

Es wird aus den Fragen nicht ganz klar, wessen Zuständigkeit gemeint ist. Die der StA richtet sich ja nach § 143 GVG, welcher erst auf die Zuständigkeit des Gerichts gem. §§ 7 ff. StPO verweist.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen