Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das prozessuale Gutachten
Örtliche Zuständigkeit - Wohnort
Örtliche Zuständigkeit - Wohnort
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verprügelt O am Münster Hauptbahnhof. T wohnt in Leipzig.
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Einordnung des Falls
Örtliche Zuständigkeit - Wohnort
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorschriften des GVG.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da T in Leipzig wohnt, sind auch die Gerichte in Leipzig zuständig.
Genau, so ist das!
3. Da die Prügelei in Münster stattfand, sind auch die Gerichte in Münster zuständig,
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nocebo
17.5.2024, 14:53:08
Es wird aus den Fragen nicht ganz klar, wessen Zuständigkeit gemeint ist. Die der StA richtet sich ja nach § 143 GVG, welcher erst auf die Zuständigkeit des Gerichts gem. §§ 7 ff. StPO verweist.