Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt

Kein Rücktritt bei unbehhebbarer Nichtleistung nötig (§ 326 Abs. 5 BGB)

Kein Rücktritt bei unbehhebbarer Nichtleistung nötig (§ 326 Abs. 5 BGB)

15. August 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V hat das Examen bestanden und verkauft ihren individuell markierten und mit Fähnchen versehenen Habersack für €25 an K. Aus Wut über die letzte Klausur verbrennt sie ihn dann aber doch lieber.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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