Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Kein Rücktritt bei unbehhebbarer Nichtleistung nötig (§ 326 Abs. 5 BGB)
Kein Rücktritt bei unbehhebbarer Nichtleistung nötig (§ 326 Abs. 5 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat das Examen bestanden und verkauft ihren individuell markierten und mit Fähnchen versehenen Habersack für €25 an K. Aus Wut über die letzte Klausur, verbrennt sie ihn dann aber doch lieber.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kein Rücktritt bei unbehhebbarer Nichtleistung nötig (§ 326 Abs. 5 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K von V die Übergabe und Übereignung des Habersack verlangen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss K vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sie ihrerseits den Kaufpreis nicht bezahlen will?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.