Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
19. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft ihren individuell markierten und mit Fähnchen versehenen Habersack für €25 an K. K bezahlt direkt. Übergabe und Übereignung des Haberksack soll nach Vs letzter Klausur stattfinden. Dazu kommt es nicht, da V ihn aus Wut über die letzte Klausur verbrennt.
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