Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
16. Februar 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft ihren individuell markierten und mit Fähnchen versehenen Habersack für €25 an K. K bezahlt direkt. Übergabe und Übereignung des Haberksack soll nach Vs letzter Klausur stattfinden. Dazu kommt es nicht, da V ihn aus Wut über die letzte Klausur verbrennt.
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Einordnung des Falls
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K von V die Übergabe und Übereignung des Habersack verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss K vom Kaufvertrag zurücktreten, um den gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen?
Nein!
3. Kann K den Kaufpreis auch über die Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) zurückverlangen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Garip
21.1.2023, 15:32:29
Hallo:) Kann K auch Schadensersatz i.H.v. 25€ gemäß §§ 280 I, III, 283 BGB verlangen?

Nora Mommsen
26.1.2023, 13:49:40
Hallo Garip, genauso ist es :) Schadensersatz und Rücktritt stehen gem. § 325 Abs. 1 BGB nebeneinander. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Johannes Nebe
2.9.2024, 12:26:57
Was ich dann nicht verstehe, ist der Verweis auf § 325 BGB. denn dort geht es um das Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt, während bei
Unmöglichkeitdie Gegen
leistungspflichtipso iure (auch ohne Rücktritt) entfällt. Der Schadensersatz müsste auch nicht 25 EUR betragen, je nachdem, welcher Schaden der K durch die von V ver
schuldete
Unmöglichkeitentsteht. Oder wie ist es zu sehen?
Hausotter
19.11.2024, 19:22:34
Wahrscheinlich habe ich gerade einen Denkfehler, aber ist mit dem
Schuldverhältnis im weiteren Sinnedas Rückgewähr
schuldverhältnisiSd anwendbaren §§ 346 ff. BGB gemeint?
Tinki
14.1.2025, 18:25:06
So wie ich es verstehe, ist der KV gemeint. Dieser besteht weiterhin, unabhängig davon, ob die
Leistungspflichtgem. § 275 I erlischt. Diese ist sozusagen nur ein Teil vom SV. Ein Rücktritt ist im Fall nicht nötig. Nur die Rechtsfolgen der §§ 346ff finden Anwendung. Deswegen auch Rechtsfolgenverweis. LG:) hoffe das hat dir weitergeholfen!
Stella
21.1.2025, 11:53:48
Hat vielleicht jemand einen Tipp oder Ähnliches, woran ich am Gesetzeswortlaut erkennen könnte ob eine RF- oder RG-Verweisung vorliegt? Kann mir das irgendwie nur schwer merken und entscheide mich dann tendenziell für die falsche Variante 😅