Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
3. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft ihren individuell markierten und mit Fähnchen versehenen Habersack für €25 an K. K bezahlt direkt. Übergabe und Übereignung des Haberksack soll nach Vs letzter Klausur stattfinden. Dazu kommt es nicht, da V ihn aus Wut über die letzte Klausur verbrennt.
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Einordnung des Falls
Rückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K von V die Übergabe und Übereignung des Habersack verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss K vom Kaufvertrag zurücktreten, um den gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen?
Nein!
3. Kann K den Kaufpreis auch über die Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) zurückverlangen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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